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Archiv-Artikel

BUNDESGERICHTSHOF Karlsruhe bestätigt „Knipsgebühr“

KARLSRUHE | Im juristischen Streit über die sogenannte Knipsgebühr hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten einen Sieg errungen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Stiftung die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf. Voraussetzung ist, dass sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt wurden. Die Stiftung verwaltet über 150 historische Bauten und rund 800 Hektar Gartenanlagen in Berlin und Brandenburg, unter anderem Sanssouci, Cecilienhof, Park und Schloss Rheinsberg sowie Schloss Charlottenburg. (dapd)