BUND fordert Konsequenz aus Stuttgart 21: Keine Angst vor Mutbürgern!
"Beteiligung heißt nicht Verzögerung": Der BUND kritisiert die Regierung und ihren Umgang mit Protest. Er will Volksentscheide gesetzlich festschreiben lassen.
BERLIN taz | Die Bundesregierung soll aus den Protesten gegen Stuttgart 21 Lehren ziehen und Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großprojekten gesetzlich verankern. Das hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Dienstag in Berlin gefordert. Entgegen der landläufigen Meinung führe Bürgerbeteiligung nicht automatisch zu einer Verzögerung des Projekts, erklärte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Im Gegenteil: "Je besser die Planung am Anfang, desto schneller die Umsetzung."
Doch die Bundesregierung handelt anders. "Die Regierung hat aus Stuttgart 21 nicht nur keine Konsequenzen gezogen, die Entmündigung der Bürger schreitet sogar weiter voran", kritisierte Weiger. Es sei "skandalös", dass der aktuelle Gesetzesentwurf aus dem Innenministerium zum Planfeststellungsverfahren für Verkehrsprojekte die Erörterungstermine abschaffe, die bisher zwingend vorgeschrieben sind. Bürger müssten im Gegenteil frühzeitig an Raumordnungsverfahren beteiligt werden.
Dafür seien Transparenz und ein verpflichtender Erörterungstermin erforderlich. Das Verfahren müsse ergebnisoffen gestaltet, Alternativvorschläge von Bürgern und Umweltverbänden berücksichtigt werden. "Bürgerbeteiligung darf nicht länger als Bürokratiemonster diffamiert werden", sagte Weiger.
Eine weitere Lehre aus Stuttgart 21 ist für den BUND das Modell Heiner Geißler: eine Ombudsperson als Vermittler. Eine weitere "sinnvolle und erprobte Möglichkeit" für Mitbestimmung bei Bau- und Verkehrsthemen seien auch bundesweite Volksentscheide.
Für den BUND ist allerdings klar, dass diese Volksentscheide auf Verkehrs- und Ökothemen begrenzt sein sollen. "Plebiszite gegen Minderheiten oder Menschen- und Völkerrechte" lehnt der BUND ab.
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