BRUSTIMPLANTATE-SKANDAL : Niederlage für TÜV im Verfahren
AIX-EN-PROVENCE | Im Skandal um den weltweiten Verkauf von minderwertigen Brustimplantaten können an einem Zivilverfahren beteiligte Opfer vom TÜV Rheinland Schadenersatz einfordern. Ein Berufungsgericht im französischen Aix-en-Provence wies gestern einen Antrag des deutschen Prüfdienstleisters ab. Dieser wollte eine in erster Instanz ausgestellte Verfügung bis zum Ende des eigentlichen Berufungsverfahrens für ungültig erklären lassen. Mit dem Vollstreckungstitel können rund 1.600 klagende Frauen und sechs Händler vom TÜV jeweils 3.000 Euro verlangen. Der TÜV hatte im Auftrag des insolventen französischen Herstellers PIP dessen Produktion zertifiziert. Dabei wurden Unterlagen und Qualitätssicherung geprüft, nicht aber die Implantate selbst. Der TÜV sieht sich selbst als PIP-Opfer, was mehrere Gerichte in Deutschland und Frankreich bestätigt haben. (dpa)