BOULEVARD : Enthüllungsrecht
PARIS | Die Berichterstattung über einen unehelichen Sohn des Fürsten Albert II. im Boulevardblatt Paris Match im Mai 2005 war rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern entschieden. Das Wochenmagazin war wegen des fraglichen Artikels ursprünglich zu einer Schmerzensgeldzahlung von 50.000 Euro verurteilt worden. Damit habe Frankreich gegen das Recht auf Pressefreiheit verstoßen, so die Richter. (afp)