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Archiv-Artikel

BILDUNG Schulen wieder vertragsberechtigt

Nach Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung an niedersächsischen Schulen dürfen Ganztagsschulen nun wieder Honorarverträge abschließen. „Arbeitsverträge, Honorarverträge und Kooperationsverträge sind bei Beachtung unserer Vorgaben rechtlich zulässig“, teilte Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) mit. Wegen der Ermittlungen hatte das Ministerium den Abschluss neuer Honorarverträge für Schulpersonal bis zur Klärung der Rechtslage untersagt. Künftig sollen Schulleitungen stärker bei Vertragsfragen entlastet werden.  (dpa)