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BGH zu eBay„Abbruchjäger“ und Eigengebote gerügt

KARLSRUHE | Ebay-Verkäufer, die um die eigene Ware mitbieten und den Preis in die Höhe treiben, kann das teuer zu stehen kommen. Einem unterlegenen Mitbieter in einer derart manipulierten Auktion sprach der BGH gestern 16.500 Euro Schadenersatz zu. In einem zweiten Fall stellte der BGH zugleich erstmals klar, dass sich systematische „Abbruchjäger“ rechtsmissbräuchlich verhalten. Das sind Bieter, die sich nur an Auktionen beteiligen, um anschließend bei regelwidrigen Rückziehern klagen zu können. (dpa)

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