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Archiv-Artikel

in kürze PAUSCHALREISEN BGH stärkt Verbraucher

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte Pauschalreisender gestärkt. Danach dürfen Reisebüros die Haftung für Flüge nicht ausschließen. Klauseln, die in der Reiseausschreibung und -bestätigung solche Transportleistungen als Fremdleistung bezeichnen, sind unwirksam. (Az. X ZR 244/02) (afp)