in kürze PAUSCHALREISEN : BGH stärkt Verbraucher
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte Pauschalreisender gestärkt. Danach dürfen Reisebüros die Haftung für Flüge nicht ausschließen. Klauseln, die in der Reiseausschreibung und -bestätigung solche Transportleistungen als Fremdleistung bezeichnen, sind unwirksam. (Az. X ZR 244/02) (afp)