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Archiv-Artikel

REKRUTENMISSHANDLUNG IN COESFELD BGH kippt Freisprüche der Ausbilder

KARLSRUHE | Wegen Misshandlung von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld müssen sich drei frühere Bundeswehrausbilder erneut vor dem Landgericht Münster verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Freisprüche der Unteroffiziere vom März 2008 auf und ordnete eine teilweise Neuauflage des Prozesses an. Dagegen sind die Urteile gegen mehrere Hauptverantwortliche der umstrittenen Übungen mit Geiselnahmen rechtskräftig. Das Landgericht hatte Bewährungsstrafen unter anderem gegen zwei Zugführer – die Drahtzieher der Aktion – sowie eine Geldstrafe gegen den Kompaniechef verhängt. Der BGH verwarf ihre Revisionen.

Bei den Übungen im Sommer 2004 waren die völlig überrumpelten Rekruten Misshandlungen und Demütigungen ausgesetzt. Einige wurden mit Schlägen oder Stromstößen traktiert oder mit Scheinerschießungen in Panik versetzt. „Diese Misshandlungen sind durch das Wesen des militärischen Dienstes nicht gedeckt, im Gegenteil, sie widersprechen dem Wesen des militärischen Dienstes“, so der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung. (dpa)