in kürze KUNSTFEHLERPROZESS : BGH bestätigt Haft
Die dreijährige Haftstrafe im Wuppertaler Kunstfehlerprozess gegen einen Schönheitschirurgen ist rechtskräftig, so der BGH. Der Exleiter einer Privatklinik hatte – obwohl ihm die Zulassung entzogen worden war – unter anderem die SPD-Bundestagsabgeordnete Elser operiert, die bei dem Eingriff beinahe gestorben wäre. (dpa)