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Archiv-Artikel

in kürze KUNSTFEHLERPROZESS BGH bestätigt Haft

Die dreijährige Haftstrafe im Wuppertaler Kunstfehlerprozess gegen einen Schönheitschirurgen ist rechtskräftig, so der BGH. Der Exleiter einer Privatklinik hatte – obwohl ihm die Zulassung entzogen worden war – unter anderem die SPD-Bundestagsabgeordnete Elser operiert, die bei dem Eingriff beinahe gestorben wäre. (dpa)