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BGH ZU WASSERPREISEN Zwangssenkung zu hoher Preise erlaubt

KARLSRUHE | Die Kartellbehörden dürfen niedrigere Wasserpreise durchsetzen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Danach hatte die Energie- und Wassergesellschaft Enwag, die mehrheitlich der Stadt Wetzlar gehört, zu hohe Preise gehabt. Laut BGH durfte das Hessische Wirtschaftsministerium das Unternehmen zu Wasserpreissenkungen von 29 Prozent zwingen. Die Landeskartellbehörde darf jedoch nicht gegen zurückliegende Abrechnungszeiträume einschreiten. (dpa)