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■ BGH-UrteilWillkür unter Strafe

Karlsruhe (dpa) – Für die strafrechtliche Verfolgung von Ausreisewilligen können ehemalige DDR-Juristen nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihnen „willkürliche Rechtsanwendung“ nachgewiesen werden kann. Die Verurteilung von ehemaligen DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung sei nur möglich, wenn sie sich „bewußt in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben“, heißt es in einer gestern verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

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