piwik no script img

■ BGH-UrteilWillkür unter Strafe

Karlsruhe (dpa) – Für die strafrechtliche Verfolgung von Ausreisewilligen können ehemalige DDR-Juristen nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihnen „willkürliche Rechtsanwendung“ nachgewiesen werden kann. Die Verurteilung von ehemaligen DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung sei nur möglich, wenn sie sich „bewußt in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben“, heißt es in einer gestern verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen