BGH-URTEIL : Pauschale verboten bei Germanwings
KARLSRUHE | Fluglinien dürfen keine hohe Pauschalgebühr fordern, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig macht. Der BGH hat eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von Germanwings für unwirksam erklärt, wonach eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig wird, wenn ein über Kreditkarte oder Bankeinzug bezahlter Flugpreis von der Bank auf Geheiß des Kunden rückbelastet wird. Die Bearbeitungskosten seien in der Regel sehr viel geringer. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. (dpa)