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Archiv-Artikel

BETTINA GAUS ÜBER DEN FALL DES ÄGYPTISCHEN JOURNALISTEN MANSUR Bleibender Schaden

Mansurs Festnahme war nicht nur ein Verstoß gegen Menschenrechte, sie war auch rassistisch

Öffentlichkeit und Medien haben sich an vieles gewöhnt. Zum Beispiel daran, dass Diktatoren in Deutschland nicht befürchten müssen, auf Menschenrechtsverletzungen in ihren Ländern angesprochen zu werden. Die Festnahme des Fernsehjournalisten Ahmed Mansur in Berlin ist dennoch eine neue Qualität der Missachtung von Menschenrechten.

Zum einen, weil es ein Unterschied ist, ob man zu der Verletzung von Menschenrechten lediglich schweigt – was schlimm genug ist – oder ob man sich aktiv daran beteiligt. Der Fall von Mansur konnte kein gutes Ende mehr nehmen. Selbst wenn er sofort nach seiner Festnahme mit einer offiziellen Entschuldigung deutscher Stellen hätte ausreisen können: Der angerichtete Schaden war nicht mehr gutzumachen. Daran ändert jetzt auch seine Freilassung nichts mehr.

Die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik als Rechtsstaat ist dahin, wenn Journalisten befürchten müssen, dass sie an Regierungen ausgeliefert werden, die nicht einmal mehr so tun, als räumten sie der Meinungsfreiheit irgendeinen Stellenwert ein.

Etwas anderes kommt hinzu. Es ist nicht vorstellbar, dass dem australischen Journalisten Peter Greste dieselbe Unbill hätte widerfahren können wie Ahmed Mansur. Ein Australier, der von Deutschland an Ägypten ausgeliefert wird? Undenkbar.

Sowohl Greste wie Mansur arbeiten für den Sender al-Dschasira, beide wurden wegen einer Berichterstattung, die angeblich die „nationale Sicherheit“ gefährdete zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Unterschied: Greste hatte das Pech, in Kairo zu sein, Mansur wurde in Abwesenheit verurteilt. Und geriet erst in Gefahr, als er nach Berlin reiste. Greste wäre hier in Sicherheit gewesen. Die Festnahme von Mansour war deshalb nicht nur ein Verstoß gegen die Menschenrechte, sondern auch rassistisch.

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