: Außenamt prüft Haftbedingungen
BERLIN dpa ■ Nach der Verurteilung zweier Studenten der Fachhochschule Bielefeld zu zehn Tagen Haft im russischen St. Petersburg hat sich das Generalkonsulat über die Haftbedingungen informiert. „Die Studenten haben sich über die Haftbedingungen nicht beschwert“, hieß es. Das Auswärtige Amt habe sich darum gekümmert, dass die Männer anwaltlich vertreten wurden und einen Dolmetscher zur Verfügung hatten. Abzuwarten bleibe, ob sie nach der Haftzeit normal das Land verlassen dürften oder abgeschoben würden. Die 25 und 30 Jahre alten Fotografiestudenten hatten als Fotografen eine Protestradtour gegen den G-8-Gipfel begleitet.