: Auslandsbeziehungen
Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die Deutsche heiraten möchten, müssen sich auf einen Behördenmarathon einstellen. Meldebescheinigung, Identitäts- und Geburtsnachweis müssen von der Innenbehörde des ausstellenden Staates beglaubigt werden. Mit einem Ehefähigkeitszeugnis muss man nachweisen, dass man nicht im Ausland verheiratet ist. Einige Staaten wie Russland stellen nur eine Ledigkeitsbescheinigung aus, die vom Oberlandesgericht bestätigt werden muss. Der Verband binationaler Partnerschaften (www.verband-binationaler.de) rät dazu, auf Standesämter kleinerer Kommunen auszuweichen. eib