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Auflagen für Abwasser verschärft

■ Für Giftmüllagerung das Atommüllkonzept übernommen/ Kabinett beschließt Regelungen

Bonn (ap) —Vier wichtige Industriebereiche werden künftig erheblich mehr in die Säuberung ihrer Abwässer investieren müssen als bisher. Betroffen sind die chemische Industrie, die Steinkohleaufbereitung, die Pigmentherstellung und die Fischverarbeitung, für die das Kabinett gestern die Anforderungen an die Abwassereinleitungen erheblich verschärft hat. Auch für die Kläranlagen der Kommunen wurden noch strengere Auflagen beschlossen.

Danach soll die Gewässerbelastung mit gefährlichen Stoffen wie organischen Halogenverbindungen aus der chemischen Industrie um mehr als 50 Prozent gesenkt werden.

Darüber hinaus beschloß das Kabinett Regelungen zur Lagerung von Sondermüll und vervollständigte damit die „Technische Anleitung zur Lagerung, Behandlung und Verbrennung von Sonderabfällen“. Danach dürfen oberirdisch nur solche Sonderabfälle gelagert werden, die keine Gefahren für die Umwelt erwarten lassen. Das macht erforderlich, daß künftig erheblich mehr Abfälle vor der Lagerung so vorbehandelt werden müssen, daß sie von Schadstoffen weitgehend befreit oder mineralisiert sind. Für den Sondermüll, der diese Anforderungen nicht erfüllt, übernahm das Kabinett das Konzept zur Atommüllagerung: Er darf nur unter Tage in wasser- und luftundurchlässigem Salzgestein abgelagert werden, um ihn von der Biosphäre fernzuhalten.

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