■ Asyl/Urteil: „Verteilung“ gestoppt
Berlin (taz) – Die Praxis der Ausländerbehörden, neuankommende bosnische Kriegsflüchtlinge nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer zu verteilen, ist rechtswidrig und entbehrt „jedweder rechtlicher Grundlage“. Das hat jetzt das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Es gebe weder verbindliche Verteilungsschlüssel noch für die Betroffenen rechtlich anfechtbare Verwaltungsakte. Als einzige Rechtsgrundlage komme der im Zuge des „Asylkompromisses“ neu geschaffene Paragraph 32a Ausländergesetz in Betracht, der Bürgerkriegsflüchtlingen einen gesicherten Sonderstatus zuspricht. (AZ: VG 35 A 3599.94)
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