■ Asyl-Urteil: Roma nicht verfolgt?
Berlin (dpa) – Roma werden in Rumänien aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit nicht staatlich verfolgt. Mit dieser Begründung hat das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben der Justizverwaltung vom Mittwoch die Anträge mehrerer Roma gegen ihre Abschiebung zurückgewiesen. Die Zugehörigkeit zu der Volksgruppe sei kein Asylgrund (Az.: 29 A 255 und 208.93). In Rumänien müsse weder eine staatliche Verfolgung noch eine Einzelverfolgung durch Dritte befürchtet werden. Die überwiegende Zahl der bekanntgewordenen Übergriffe falle in die Jahre 1990 und 1991. Der rumänische Staat schütze die Roma vor Angriffen.
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