■ Asyl-Tod: Nur ein „Einzelfall“
Bonn (dpa) – Der Tod des nigerianischen Asylbewerbers Kola Bankole auf dem Frankfurter Flughafen war nach Darstellung der Bundesregierung ein „Einzelfall“. Weitere Fälle, in denen Asylbewerber bei ihrer Abschiebung ums Leben kamen oder schwere körperliche Schäden erlitten, seien nicht bekannt, hieß es in der gestern veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der PDS. Der herzkranke Nigerianer war am 30. August 1994 an Bord einer Lufthansa-Maschine gestorben, nachdem ihn vier Beamte gefesselt hatten.
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