Schon vor den Schüssen auf Zeugen Jehovas in Hamburg war der Täter auffällig, durfte seine Pistole aber behalten. Nun entbrennt eine Waffenrechtsdebatte.
Bundesverfassungsgericht vollzieht die Trennung zwischen Kirche und Staat: Loyalität zum Staat kann nicht Kriterium für eine Religionsgemeinschaft sein