Karlsruhe begründet Bochumer Nazidemo
Gestern begründete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, warum Neonazis Ende Juni durch die Bochumer Innenstadt marschieren durften. Meinungsfreiheit müsse ungeachtet der sozialen und ethischen Auffassung gelten
30.7.2004