Frauen, die auf dem Wahlschein die eidesstattliche „Unterschrift des Wählers“ geschlechtergemäß korrigieren, riskieren, dass ihre Stimme gar nicht erst gezählt wird
Eine Diskriminierung nachzuweisen fällt Bewerbern oft schwer – zumal sie oft nicht wissen, wie sie ein Vorstellungsgespräch dokumentieren sollen und welche Details für ein juristisches Verfahren wichtig sein können