Demonstranten dürfen nur zur Abwehr erheblicher Gefahren gefilmt oder fotografiert werden. Ob die Überwachung beim Castor zulässig war, hängt vom Zweck des Einsatzes ab.
Die Polizei hat bei den Castorprotesten Drohnen eingesetzt - ohne Wissen des Einsatzleiters. Dabei ist Bildmaterial erstellt worden. Viermal wurde das Fluggerät eingesetzt.