Staatsanwaltschaft stellte Verfahren gegen Polizisten ein: Oralverkehr sei nicht unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zustande gekommen. Darüber gibt es jetzt Streit ■ Aus Bremen Kerstin Schneider
■ Auf dem Polizeirevier in Vegesack hatte ein Polizist Oralverkehr mit einer Festgenommenen. Keine Straftat, findet die Staatsanwaltschaft. Der Polizist kehrte jetzt in den Dienst zurück.