■ Veranstalter der revolutionären 1.-Mai-Demonstrationen bemängeln "provokativen Polizeieinsatz": Mindestens 21 Festnahmen. Verwaltungsgericht hatte Demo-Auflagen zuvor aufgehoben. Die Straßenfeste verliefen
Polizeieskalation nach friedlicher Demo und Feier in der Walpurgisnacht. Ausschreitungen auch von rechten Hooligans. Mindestens 28 Festnahmen und zahlreiche Verletzte ■ Von Gereon Asmuth
■ Neue Vorwürfe aus Nordrhein-Westfalen wegen des Berliner Polizeieinsatzes in Ahaus. Unkollegiales Verhalten gegenüber den NRW-Beamten. Innenministerkonferenz und Abgeordnetenhaus werden über Berliner Ca
■ Amtsgericht hält es für rechtswidrig, daß Polizei AMOK-Demonstranten sechs Stunden festhielt und am Stadtrand aussetzte. Auch Obdachlose, die wieder zunehmend aus der Stadt gebracht werden, könnten sich
■ Botschaft Großbritanniens bittet Innenverwaltung um Aufklärung eines Übergriffs gegen Geschäftsmann. Nach Angaben des Briten wurde er mißhandelt und durfte nicht telefonieren
■ NRW wirft beim Castor-Transport eingesetzten Berliner Polizisten vor, die Strategie der Deeskalation unterlaufen zu haben. Innensenator Jörg Schönbohm weist die Kritik zurück
■ Nach der Räumung der Pfarrstraße Nummer 104 gibt es in der Stadt keine besetzten Häuser mehr. Innenverwaltung begründet die Aktion damit, daß die Bewohner sich verbarrikadiert hätten und eine Klage nic
■ Erneut wurden gestern ein Busfahrer und drei Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung gegen einen Iraner freigesprochen. Gericht bezweifelte, ob Zeugin überhaupt am Tatort war
■ Prozeß gegen drei Polizisten wegen Körperverletzung im Amt: Beamte schlugen Ehemann, nachdem er trotz gleichen Sorgerechts freiwillig seiner Frau das gemeinsame Kind gegeben hatte
Wenn „ausländisch aussehende Männer“ eine Wohnung renovieren, muß es sich um Schwarzarbeit handeln, dachte sich ein Kontaktbereichsbeamter. Eine wahre Geschichte ■ Von Barbara Bollwahn
■ Über einhundert Beamte auf einer Diskussion über Fremdenfeindlichkeit bei der Polizei: Statt die Gründe zu diskutieren, beklagten sie, daß sie nicht befördert werden, wenn gegen sie ermittelt wird
■ Nur drei von 16 angeklagten Berliner Polizisten wurden wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt. Beweis für Körperverletzung konnte nicht erbracht werden