Der Anwalt Dieter Magsam verklagt die Stadt Hamburg, weil diese Grundrechte verletzt habe. Seiner Ansicht nach war der Einsatz der Polizei rechtswidrig.
Dass ein einziger Amtsrichter die G20-Fahndung pauschal abgesegnet haben soll, entpuppt sich als Medien-Ente. Die öffentliche Fahndung nach Minderjährigen aber bleibt ein juristisches Problem
Polizei und Staatsanwaltschaft klagen Verstöße gegen das Waffengesetz an, die gar keine sind. Ein Freispruch dürfte Folgen auch für die G20-Verfahren haben.