■ Verfassungsrichter: Derzeitiger Hungerlohn für Gefangene ist grundgesetzwidrig. 2001 muß eine neue Regelung gefunden sein, die zur Resozialisierung beitragen soll. Die soziale Lage der Knackis wird sich trotzdem kaum ändern
■ taz-Korrespondent Peter Böhm, nach fast fünf Wochen Haft in der Demokratischen Republik Kongo jetzt nach Deutschland abgeschoben, über seine Erlebnisse bei der kongolesischen Staatssicherheit
■ Trotz der niedrigen Löhne ist Knastarbeit nicht profitabel, denn Strafgefangene sind unproduktiv. Unternehmen lassen deshalb lieber im Ostblock arbeiten oder setzen Maschinen ein
■ Drei in der DDR wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte Gefangene, die immer noch oder schon wieder in Tegel einsitzen, erzählen, wie sie die Wende erlebt haben und was sie davon halten
Bundesverfassungsgericht verbessert Rechtsschutz für Gefangene, die ihre Strafe im Heimatland absitzen wollen: Darüber entscheiden künftig Gerichte, nicht Staatsanwaltschaften ■ Aus Karlsruhe Christian Rath