Wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Menschen erhält ein ehemaliger KZ-Wärter eine fünfjährige Haftstrafe. Nach Auffassung des Gerichts war der 101-jährige Mann ein „willfähriger Helfer“ des NS-Regimes6
Lärm macht krank, und zwar schwerwiegend. Umso wichtiger ist es, dass die Menschen Inseln der Ruhe finden. Dafür ist die Nacht da. Und der Gesetzgeber.
Wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Menschen erhält ein ehemaliger KZ-Wärter eine fünfjährige Haftstrafe. Nach Auffassung des Gerichts war der 101-jährige Mann ein „willfähriger Helfer“ des NS-Regimes6
Landgericht Neuruppin verhängt langjährige Haftstrafen für Mord an 16-jährigen Schüler. Jugendliche Täter stammen aus der rechtsextremen Szene. Opfer als Jude gedemütigt
Neuruppiner Landgericht sühnt Totschlag an Russlanddeutschem in Wittstock mit zehn Jahren Haft. Gericht: Latente Fremdenfeindlichkeit war auch Motiv. Mauer des Schweigens bei Zeugen
Enttarnter V-Mann wird wegen Vertriebs von rechtsextremen Hass-CDs zu Bewährungsstrafe verurteilt. Landgericht wertet Rückendeckung durch den Verfassungsschutz als strafmildernd
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