Eine Hamburger Schülerin darf sich verschleiern, weil ein Verbot nicht geregelt ist. Berlin sieht vorerst keinen Grund, das eigene Schulgesetz zu verschärfen.
Das Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen gegen die temporäre Fußgängerzone in Ottensen statt. Deren Einrichtung sei wahrscheinlich rechtswidrig gewesen. Die juristischen Folgen sind bislang noch unklar