Gefangene arbeiten für Minilöhne. Karlsruhe erklärt das für zwei Länder als verfassungswidrig. Diese müssen nun „widerspruchsfreie“ Regelungen vorlegen.
Söders Generalstaatsanwaltschaft hat ihre willfährige Justiz in andere Bundesländer geschickt, um dort aufzuräumen. Was tut man nicht alles für den Wahlkampf.
Bayern will vor dem Verfassungsgericht klagen, falls die Ampelkoalition den Abtreibungsparagrafen 218 kippt. Dass es so weit kommt, ist unwahrscheinlich.