In Teheran stehen auch ein Mitarbeiter der britischen Botschaft und eine Französin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf angebliche Geständnisse.
Die EU fühlt sich nur zu ernsten Reaktionen gegen die Prozesse im iran aufgefordert, weil eine Französin mit angeklagt ist. Das macht ihr Bekenntnis zu Menschenrechten doppelbödig.
Mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag hat Karlsruhe hat dem Bundestag zwar mehr Rechte in EU-Fragen gegeben. In der Praxis wird das Parlament aber kaum gestärkt.
Das Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag ist pragmatisch und doch von Misstrauen geprägt. Europa muss zwar sein, doch die eigentliche Sorge gilt dem deutschen Nationalstaat.
Die Verfassungsrichter sehen vor ihrem Urteil zum EU-Reformvertrag das Dilemma. Man kann nur hoffen, dass von der Verhandlung kein Signal des nationalen Trotzes ausgeht.
Die Verfassungsrichter müssen genau diese Frage beantworten: Raubt der Lissabon-Vertrag dem Bundestag zu viel Gestaltungsmacht? Urteilen sie mit ja, ist der Vertrag geplatzt.
Der EuGH verhandelt über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Geklagt hat Irland - und das, obwohl das Land die Richtlinie am liebsten verschärfen würde.