Mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag hat Karlsruhe hat dem Bundestag zwar mehr Rechte in EU-Fragen gegeben. In der Praxis wird das Parlament aber kaum gestärkt.
Das Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag ist pragmatisch und doch von Misstrauen geprägt. Europa muss zwar sein, doch die eigentliche Sorge gilt dem deutschen Nationalstaat.
Die Verfassungsrichter sehen vor ihrem Urteil zum EU-Reformvertrag das Dilemma. Man kann nur hoffen, dass von der Verhandlung kein Signal des nationalen Trotzes ausgeht.
Die Verfassungsrichter müssen genau diese Frage beantworten: Raubt der Lissabon-Vertrag dem Bundestag zu viel Gestaltungsmacht? Urteilen sie mit ja, ist der Vertrag geplatzt.
Der EuGH verhandelt über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Geklagt hat Irland - und das, obwohl das Land die Richtlinie am liebsten verschärfen würde.
EU-Gericht verlangt die Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Erstellung von Listen sicherer Herkunfts- und Transitstaaten. Damit dürfen EU-Innenminister nicht mehr allein entscheiden. Pro Asyl: Wettlauf der Schäbigkeiten gebremst
Homosexuelle dürfen bei Adoptionen nicht benachteiligt werden, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er gab damit einer Lesbe Recht, der die Aufnahme eines Kindes mit Hinweis auf die fehlende Vaterfigur untersagt worden war