Das bisherige Verbot von Cannabis hat nach Erklärung des Bundesverfassungsgerichts weiter Bestand. Jetzt ist eine Entscheidung des Bundestages gefragt.
Gefangene arbeiten für Minilöhne. Karlsruhe erklärt das für zwei Länder als verfassungswidrig. Diese müssen nun „widerspruchsfreie“ Regelungen vorlegen.