Generalanwalt Sánchez-Bordona hält die anlasslose Speicherung von Internetverkehrsdaten für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof dürfte dem folgen.
Der Europäische Gerichtshof befindet einen weiteren Teil der polnischen Justizreform für rechtsstaatswidrig. Geklagt hatte ein Richter, der degradiert worden war.