Die Anmelderin einer Kundgebung gegen Racial Profiling muss 250 Euro Strafe bezahlen, weil sie nicht rechtzeitig Auflagen verkündet hat. Ihr Anwalt hält die Regel für unsinnig
PORTRÄT Kleine Verlage ganz groß: Katja Cassing bringt neue japanische Literatur auf den deutschen Markt – mit einigem Erfolg. Ein Besuch bei ihrem cass verlag im thüringischen Bad Berka
Seit 40 Jahren erprobt die Berliner Polizei Konzepte, wie sie mit gewaltsamen Situationen bei Demonstrationen umgeht. Nicht nur mit Erfolg, sagt Polizeiausbilder Harold Selowski.
Bei den Protesten gegen den G 8-Gipfel in Heiligendamm verteidigten über 100 Rechtsanwälte als anwaltlicher Notdienst die Rechte der Demonstranten. Nun haben die Anwälte die Ereignisse analysiert und die Ergebnisse in dem Buch „Feindbild Demonstrant“ veröffentlicht
Keine Lust, sich von Rechtsextremisten für die Kartei „Feinde der Bewegung“ fotografieren zu lassen? Dann lieber nicht auf eine Gegendemonstration gehen, denn wer sich dort einen Schal vor das Gesicht hält, verstößt gegen das Vermummungsverbot. Ein Bremer Student will sich damit nicht abfinden
Für das „Recht auf Party“ und gegen die Kriminalisierung der Clubszene. Im vergangenen Jahr wurde die „Fuckparade“ als Demo verboten. Seit Samstag gibt es trotzdem eine Anmeldung für dieses Jahr
Nach 15 Uhr hat es sich am 1. Mai in Kreuzberg ausdemonstriert. So wollen es Polizeiund Innenverwaltung. Beamte sollen auch ohne Befehl „offensiv“ eingreifen
Die NPD darf am 1. Mai marschieren – zeitlich begrenzt in Hohenschönhausen.Polizei will linke Gegenveranstaltungen zeitlich und räumlich von Rechten trennen