In einer ausführlichen Begründung verteidigt das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Berliner Senats, die NPD am 8. Mai nicht zum Holocaust-Mahnmal zu lassen. Mit diesem Urteil hat das neue Versammlungsrecht den Härtetest bestanden
Weil er als Demo-Leiter einen Protestierer nicht am Fluchen gehindert hat, läuft gegen den Chef der niedersächsischen Flüchtlingshilfe ein Strafverfahren. Vorwurf: Gefährdung der öffentlichen Ordnung
Trotz Niederlage vorm Oberverwaltungsgericht machen die Neonazis weiter mobil für den 8. Mai. Mit im Boot: Mitglieder der verbotenen Kameradschaften BASO und Tor
1.000 Rechtsextremisten, angeführt von Christian Worch, demonstrieren am 1. Mai in Leipzig. Die Polizei setzt gegen Gegendemonstranten Wasserwerfer ein und nimmt 30 Linke in Gewahrsam
Bayerns Staatsschutz hat hunderte Jugendliche als „Linksextremisten“ gebrandmarkt. Der Grund: Vor Jahren gingen sie gegen die Münchner Sicherheitskonferenzen auf die Straße. Experten fürchten massiven Schaden für die Teenager
Das gerade verschärfte Versammlungsrecht erleidet einen ersten Rückschlag vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Vermutung, dass eine Demo den Frieden stört, reiche nicht aus. Daher durften Rechte durch ein Ostseebad marschieren
Die rechtsextreme Partei darf am 8. Mai vom Alexanderplatz zum Bahnhof Friedrichstraße marschieren. Doch Politiker wie Antifas gehen davon aus, dass sie dort nie ankommt