Der Bundesgerichtshof verhandelt noch einmal das Urteil gegen NSU-Helfer André Eminger. Die Bundesanwaltschaft und er selbst hatten Revision eingelegt.
Der Angeklagte hatte ein jesidisches Mädchen im Irak verdursten lassen. Jetzt muss er wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ins Gefängnis.