Die Landes-Datenschutzbeauftragte Marit Hansen verklagt die Kieler Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen die Strafprozessordnung und den Datenschutz.
Polizist:innen müssen im Dienst ein Namensschild tragen. Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Entwicklung hin zu einer bürgerfreundlichen Polizei.