Generalbundesanwalt Kay Nehm nimmt keine Ermittlungen gegen den US-Verteidigungsminister wegen Folter im Irak auf. Ob Rumsfeld zur Sicherheitskonferenz nach München kommt, ist ungewiss
Der deutsche Generalbundesanwalt Kay Nehm soll wegen der Foltervorfälle in Abu Ghraib gegen hochrangige US-Militärs ermitteln, fordern vier Iraker sowie deutsche und amerikanische Anwälte. Mit ernsthaften Ermittlungen rechnet aber niemand
Am 25. März argumentierte Dominic Johnson auf der Debattenseite der taz unter dem Titel „Das Völkerrecht gilt nicht“ folgendermaßen:Das völkerrechtliche Bedenken ist ungeeignet zur Beurteilung des Irakkrieges. Seit 1978/79 ausländische Invasoren die Diktatoren Pol Pot in Kambodscha und Idi Amin in Uganda stürzten, ist deutlich, dass es völkerrechtswidrige Regimewechsel geben kann, die trotzdem den betroffenen Ländern helfen. Vor allem in Afrika ist Regimewechsel per Krieg inzwischen zur Normalität geworden, ohne dass die internationale Diplomatie große Probleme damit hätte. Der universalistische Anspruch des Völkerrechts ist somit durch die Entwicklungen des letzten Vierteljahrhunderts widerlegt worden und kann nicht zur Ablehnung eines Irakkrieges herhalten. Auch antikoloniale Befreiungsbewegungen mussten immer gegen das Völkerrecht handeln. Wesentlich für die Beurteilung, ob ein Krieg gerechtfertigt ist, ist nicht das Völkerrecht, sondern das Menschenrecht. Von diesem Standpunkt aus ist es falsch, zu behaupten, es gäbe keine gerechten Kriege.Die taz dokumentiert nun auf einer Sonderseite die Reaktionen der LeserInnen auf den Beitrag von Dominic Johnson.