Das Massaker von Andischan veranlasste die EU zu einem Embargo. Deutschland schert sich wenig darum. Ex-Außenminister Steinmeier äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht.
MILITÄRAUSBILDUNG Fünf Usbeken werden in Bundeswehreinrichtungen geschult. Ziel: die Entwicklung demokratisch orientierter Streitkräfte. Die Realität in Usbekistan hat mit Demokratie nichts zu tun
SOZIALE UNGLEICHHEIT Das Recht auf Bildung hat Verfassungsrang. Die deutsche Politik überlässt die Umsetzung dieses Zieles jedoch lieber der Zivilgesellschaft
BUNDESWEHR Der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe beklagt weitere Exzesse und obszöne Rituale bei der Bundeswehr. Er legte dem Bundestag eine Sammlung mit 23 Zuschriften vor
Die Briefe an den Wehrbeauftragten geben Aufschluss über Truppentraditionen aller Art: Von obszönen Nackttänzen und Erbrochenem in Betten bis hin zu Kot auf Stubentischen.
Die Koalition will Guantánamo-Häftlinge nicht ohne Einzelfallprüfung aufnehmen. Sie schiebt Verzögerungen der Aufnahmepolitik auf die USA, die nur auf ein deutsches Signal warten.
Seit Obama wurden 48 Männer freigelassen, 15 von ihnen nach Europa, und führen ein normales Leben. Menschenrechtler fordern, dass auch Deutschland Häftlinge aufnimmt.
Zurzeit reisen Delegationen aus Europa nach Guantanamo. Dass die Bundesregierung nicht einmal zu erwägen scheint, die Guantanamo-Flüchtlinge aufzunehmen, ist ein Skandal.
ASYL Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium warnen, dass Syrien abgeschobene Asylbewerber inhaftiert. Opposition will Abschiebestopp, doch CDU und FDP zieren sich
Ein Burkaverbot ist möglich, ein Minarettenverbot rechtswidrig, meint der Direktor des Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt. Den "harten Kern der Islamophobie" hält er für liberal getarnten Rassismus.
ERMITTLUNGEN Ein Mann aus Tadschikistan verschwindet. Seine Familie sucht ihn vergeblich. Jahre später taucht er wieder auf. Auf einem Video deutscher Staatsanwälte, die Terroristen nachspüren. Was ist geschehen?
URTEIL I Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt einem mehrfach Vorbestraften recht, der gegen seine nachträgliche Verwahrung aus Sicherheitsgründen geklagt hatte