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Berlin durfte kein Gesetz mit Mietobergrenzen beschließen, entschied das Verfassungsgericht. Für eine mögliche Regulierung im Bund bleiben Fragen.
15.4.2021
Anstatt ein Gesetz zu erlassen, das kaum etwas ändert, sollte der Senat bestehende Benachteiligungen angehen.
7.6.2020