FÖRDERUNG Am 1. August ist die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes in Kraft getreten. Das bedeutet: Höhere Fördersätze und Zuschussanteile für die Voll- oder Teilzeitvorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie MeisterIn, FachwirtIn, ErzieherIn oder TechnikerIn oder BetriebswirtIn