Im Fall des SS-Offiziers Engel verknüpft das Hamburger Landgericht sein Urteil mit einer Schelte der Strafverfolger in Italien und Deutschland. Weil sie es 50 Jahre lang versäumten, den „Schlächter von Genua“ aufzuspüren, erhält er ein mildes Urteil
Verband italienischer Zwangsarbeiter klagt in Karlsruhe gegen das Stiftungsgesetz. Der Vorwurf: Deutschland habe einseitig Schadenersatzansprüche ausgeschlossen