Ist ein Arzt, der um Sterbehilfe gebeten wird, Retter in der Not? Oder schlicht jemand, der seine Arbeit nicht anständig getan hat? Dessen Patient Schmerzen und Angst erleidet, sich einsam fühlt? Die Ärzteschaft ist sich längst nicht so einig in der Frage des Tötens auf Verlangen, wie der Entwurf der Bundesärztekammer es erscheinen lassen mag. Ein Essay ■ von Linus S. Geisler
■ Die Bundesärztekammer beugt sich dem öffentlichen Druck und gibt die Sterberichtlinie jetzt doch noch zur Ansicht frei. Künftig sollen die Gerichte über Leben und Tod von Patienten entscheiden, die
■ Bundesärztekammer will ihre geplante Sterbehilfe-Richtlinie ohne Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorstand ausarbeiten. Justizminister prüft, ob Bundesgesetze zu ändern sind
Die meisten Interessenverbände loben das Oberlandesgericht Frankfurt, Angehörige von Wachkoma-PatientInnen und einzelne Bundestagsabgeordnete sehen jedoch Rechtsbruch ■ Aus Frankfurt/Main Klaus-Peter Görlitzer
■ Frankfurter Oberlandesgericht hält den Abbruch von lebensrettenden Maßnahmen bei Komapatienten unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Geklagt hatte eine Angehörige
Die neue Richtlinie für Sterbehilfe wird wieder nur hinter verschlossenen Türen verhandelt. Obwohl der Präsident der Bundesärztekammer eine Überarbeitung des Entwurfs versprach, blieben die strittigen Passagen bis jetzt unverändert ■ Von Klaus-Peter Görlitzer
Der Schauspieler hat sich erhängt. Am Samstag schrieb die „Bild“-Zeitung, er sei mit aufgeschnittenen Pulsadern durchs Dorf gelaufen. Diese Falschmeldung hat er möglicherweise nicht verwunden ■ Aus Marktoberdorf Klaus Wittmann
Ein neues Medikament zum Töten von Tieren soll ausdrücklich auch für Menschen gelten. Ursprünglicher Auftraggeber: Hoechst-Roussel ■ Aus Frankfurt/Main Klaus-Peter Görlitzer
Eine Stunde Styling pro Tag, einen Totenkopf auf dem Altar in der Wohnung und ein schwarzes Handy vom Papa: Vier Grufties aus Berlin pflegen ihre dauerhafte Liebe zum Dunklen vor allem für das gute Gefühl, gesehen zu werden ■ Von Jana Simon
■ Nach viel Kritik am Entwurfstext lenkt Kammer-Präsident Vilmar ein. Umstritten ist, ob bei Patienten im Koma eine vorherige Willenserklärung ausreicht, um die Behandlung abzubrechen