Rechtsfragen bei der Brechmittelvergabe: Das BVerfG hat schon 2001 angemahnt, „im Hinblick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“ seien „verfassungsrechtlich relevante Fragen zu klären“. Die Bremer Theorie trennte sauber zwischen der Gewalt der Polizei und dem ärztlichen Vollzugs