Eine sprachliche Unterscheidung zwischen Vertriebenen und Migranten steht uns nicht zu. Solche Begriffe suggerieren Dringlichkeiten und schaffen Kluften.
Abgelehnte Asyl-Antragsteller sollten drei Jahre lang auch in Straf-Gefängnissen untergebracht werden. Der EuGH verlangt aber Einzelfall-Entscheidungen.