Abgelehnte Asyl-Antragsteller sollten drei Jahre lang auch in Straf-Gefängnissen untergebracht werden. Der EuGH verlangt aber Einzelfall-Entscheidungen.
Die Diskussion in der Union ist fern jeder Rechtskenntnis. Maßgeblich ist heute das EU-Asylrecht. EU-Richtlinien sind im deutschen Asylgesetz realisiert.