Schleswiger Oberverwaltungsgericht entscheidet: Syrische Flüchtlinge, die keine politische Verfolgung nachweisen können, bekommen nur begrenztes Bleiberecht
Die Verfahren sollen zukünftig innerhalb von 48 Stunden abgewickelt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zentralisiert deshalb die Vorgänge.
Schleswig-Holstein soll künftig regelmäßig Flüchtlinge auch außerhalb des Asylverfahrens aufnehmen, fordern Grüne, Sozialverbände und Flüchtlingshelfer. Die Chancen stehen nicht schlecht.