Eine Türkin ist, nachdem sie ihren Vergewaltiger erstach, freigesprochen worden. Das Gericht erkennt die Tötung des mehrfachen Vergewaltigers als Notwehr an.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte greift nur ein, wenn das Leben oder die Gesundheit irreparabel bedroht sind. Und selbst dann dauert so ein Verfahren lange.
Anders als deutsche Medien sieht 17-Jähriger Haft in der Türkei nicht als Martyrium. Steinmeier setzt sich für den wegen sexuellen Missbrauchs angezeigten Schüler ein