Ärzte in Brandenburg unterstützen polnische Frauen bei Abtreibungen, die in Polen verboten sind. Die Stettiner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie.
Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.